Vorschau

gunBOX ist noch nicht eröffnet. Die Betriebsaufnahme steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Bewilligung. Die Eröffnung ist für den Winter 2026/27 geplant.

StartAngebot

Aufbewahren. Holen.
Schätzen. Vermitteln.

gunBOX wird legale Faust- und Handfeuer­waffen sicher und gesetzes­konform aufbewahren — und auf Wunsch Abholung, Schätzung und Vermittlung übernehmen. Übergabe und Rücknahme werden persönlich am Hauptsitz in Grenchen erfolgen.

Aufbewahrung.

Die Einlieferung wird persönlich nach Termin erfolgen. Jede Waffe wird einzeln erfasst (Hersteller, Modell, Kaliber, Serien­nummer, Zustand) und in einer Einlagerungs­quittung dokumentiert werden. Aufbewahrt werden die Waffen in einem zertifizierten Waffen­stahl­schrank gemäss Art. 26 WG und Art. 47 WV.

  • Box-Grössen Klein, mittel und gross für Faustfeuer­waffen; Aufbewahrungs-Sack für Handfeuer­waffen. Die Box geht in Ihr Eigentum über und verbleibt während der Lagerdauer bei gunBOX.
  • Versicherung inbegriffen Zeitwert gegen Diebstahl und Naturschaden wird in der Monatsmiete enthalten sein; Neuwert auf Anfrage.
  • Verschluss separat Bei Seriefeuer­waffen wird der Verschluss gemäss Art. 47 WV getrennt verwahrt werden (Aufpreis pro Monat).

Abholung & Lieferung.

Auf Wunsch werden wir Ihre Waffen abholen oder zurückliefern. Der Transport wird nach den gesetzlichen Transport­vorschriften (Art. 28 WG) erfolgen, grundsätzlich mit zwei Mitarbeitenden, sicherem Transport­behältnis und separater Transport­versicherung. Vor jeder Übergabe werden wir prüfen, ob die Person dazu berechtigt ist.

Auf Wunsch werden wir vorab eine konkrete Offerte unterbreiten.

Schätzung.

Wir werden Waffen und ganze Sammlungen schätzen — meist vor Ort bei Ihnen. Sinnvoll im Erbfall, um den Versicherungs­wert festzulegen, vor einem Verkauf oder um den Wert Ihres Bestands zu kennen.

Der Endpreis wird sich nach dem Umfang richten. Die Kosten werden wir Ihnen vorab nennen.

An- & Verkauf.

gunBOX wird zwischen Verkäufer und Käufer vermitteln, dabei aber nicht selbst Vertrags­partei des Kaufvertrags werden. Die waffen­rechtliche Übertragung — insbesondere Waffen­erwerbs­schein und schriftlicher Vertrag nach Art. 11 WG — bleibt Sache der beteiligten Parteien.

Für die gesetzliche Meldung übermitteln die Parteien die erforderlichen Daten und Dokumente. gunBOX wird die Sorgfalts­pflichten des Geldwäscherei­gesetzes (GwG) beachten und kann eine Vermittlung ablehnen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden können.

Keine Munition · kein Webshop

Munition wird nicht angenommen werden.

gunBOX wird ausschliesslich legale Faust- und Hand­feuer­waffen entgegennehmen — Munition ist von der Lagerung ausgeschlossen (AGB Ziff. 6.5). Kein Verkauf, keine Online-Identifikation, kein Online-Vertrags­abschluss.

Munition jeder Art
Spreng-, Brand- oder ähnliche Stoffe
§ 02 · Anfrage

Passt eine Leistung zu Ihrem Anliegen?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht — Anzahl und Typ der Waffen, gewünschte Leistung, ungefährer Zeitraum. Sie erhalten eine unverbindliche Rückmeldung. Bitte keine Serien­nummern; diese erfassen wir vor Ort.