Aufbewahren. Holen.
Schätzen. Vermitteln.
gunBOX wird legale Faust- und Handfeuerwaffen sicher und gesetzeskonform aufbewahren — und auf Wunsch Abholung, Schätzung und Vermittlung übernehmen. Übergabe und Rücknahme werden persönlich am Hauptsitz in Grenchen erfolgen.
Aufbewahrung.
Die Einlieferung wird persönlich nach Termin erfolgen. Jede Waffe wird einzeln erfasst (Hersteller, Modell, Kaliber, Seriennummer, Zustand) und in einer Einlagerungsquittung dokumentiert werden. Aufbewahrt werden die Waffen in einem zertifizierten Waffenstahlschrank gemäss Art. 26 WG und Art. 47 WV.
- Box-Grössen Klein, mittel und gross für Faustfeuerwaffen; Aufbewahrungs-Sack für Handfeuerwaffen. Die Box geht in Ihr Eigentum über und verbleibt während der Lagerdauer bei gunBOX.
- Versicherung inbegriffen Zeitwert gegen Diebstahl und Naturschaden wird in der Monatsmiete enthalten sein; Neuwert auf Anfrage.
- Verschluss separat Bei Seriefeuerwaffen wird der Verschluss gemäss Art. 47 WV getrennt verwahrt werden (Aufpreis pro Monat).
Abholung & Lieferung.
Auf Wunsch werden wir Ihre Waffen abholen oder zurückliefern. Der Transport wird nach den gesetzlichen Transportvorschriften (Art. 28 WG) erfolgen, grundsätzlich mit zwei Mitarbeitenden, sicherem Transportbehältnis und separater Transportversicherung. Vor jeder Übergabe werden wir prüfen, ob die Person dazu berechtigt ist.
Auf Wunsch werden wir vorab eine konkrete Offerte unterbreiten.
Schätzung.
Wir werden Waffen und ganze Sammlungen schätzen — meist vor Ort bei Ihnen. Sinnvoll im Erbfall, um den Versicherungswert festzulegen, vor einem Verkauf oder um den Wert Ihres Bestands zu kennen.
Der Endpreis wird sich nach dem Umfang richten. Die Kosten werden wir Ihnen vorab nennen.
An- & Verkauf.
gunBOX wird zwischen Verkäufer und Käufer vermitteln, dabei aber nicht selbst Vertragspartei des Kaufvertrags werden. Die waffenrechtliche Übertragung — insbesondere Waffenerwerbsschein und schriftlicher Vertrag nach Art. 11 WG — bleibt Sache der beteiligten Parteien.
Für die gesetzliche Meldung übermitteln die Parteien die erforderlichen Daten und Dokumente. gunBOX wird die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes (GwG) beachten und kann eine Vermittlung ablehnen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden können.
Munition wird nicht angenommen werden.
gunBOX wird ausschliesslich legale Faust- und Handfeuerwaffen entgegennehmen — Munition ist von der Lagerung ausgeschlossen (AGB Ziff. 6.5). Kein Verkauf, keine Online-Identifikation, kein Online-Vertragsabschluss.
Passt eine Leistung zu Ihrem Anliegen?
Schildern Sie uns kurz, worum es geht — Anzahl und Typ der Waffen, gewünschte Leistung, ungefährer Zeitraum. Sie erhalten eine unverbindliche Rückmeldung. Bitte keine Seriennummern; diese erfassen wir vor Ort.