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gunBOX ist noch nicht eröffnet. Die Betriebsaufnahme steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Bewilligung. Die Eröffnung ist für den Winter 2026/27 geplant.

StartFAQ
§ 01 · Häufig gefragt14 Fragen · 5 Gruppen

Fragen, die wir oft hören.

Antworten zu Einlagerung, Vertrag, Versicherung, besonderen Situationen und Kosten — mit Verweisen auf Gesetz und AGB. Ist Ihre Frage nicht dabei, melden Sie sich gerne bei uns.

01.01 · Aufbewahrung4 Fragen

Aufbewahrung.

Wir werden legale Faust- und Handfeuer­waffen aufbewahren — Pistolen, Revolver, Lang­waffen. Mit der Waffen­handels­bewilligung (Art. 17 WG), die vor der Eröffnung erteilt sein muss, werden wir auch besondere Waffen übernehmen können, die andere nicht annehmen. Nicht angenommen werden Munition sowie Spreng-, Brand- und ähnliche gefährliche Stoffe.
↳ AGB Ziff. 1 · Art. 17 WG
Nein. gunBOX nimmt ausschliesslich Waffen entgegen; Munition und Munitions­bestandteile sind von der Lagerung ausgeschlossen. Bei Munition und ähnlichen Materialien verweisen wir auf zuständige Stellen.
↳ AGB Ziff. 6.5
Nur Sie persönlich oder eine schriftlich bevollmächtigte Person mit gültigem amtlichem Ausweis und — sofern vorgesehen — gültigem Waffen­erwerbs­schein. Die Bevollmächtigung muss eigen­händig unterzeichnet sein. Jede Übergabe wird quittiert.
↳ AGB Ziff. 8 · Art. 8 ff. WG
Der Lager­standort wird aus Sicherheits­gründen nie bekannt­gegeben — weder öffentlich noch gegenüber Kundinnen und Kunden. Die Übergabe und Rücknahme erfolgt in einem eigenen Übergabe­raum in Grenchen.
↳ Sicherheits­vorbehalt
01.02 · Vertrag3 Fragen

Vertrag & Bedingungen.

Die Vertragsdauer entspricht Ihrer Zahlungsweise: ein Monat (monatlich), drei Monate (quartalsweise) oder zwölf Monate (jährlich). Die erste Periode ist die Mindestlaufzeit; danach verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Dauer, sofern Sie die Verlängerung nicht spätestens 30 Tage vor Periodenende kündigen.
↳ AGB Ziff. 4 + 5
Schriftlich oder per E-Mail, spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode — der Vertrag endet dann auf das Periodenende. Die laufende Periode ist fix. Sie können Ihre Waffe jederzeit zurückverlangen (Art. 475 OR); geben Sie sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit zurück, können Kosten für den bereits entstandenen Aufwand anfallen.
↳ AGB Ziff. 5
Nein. Vertrag und Identifikation werden ausschliesslich persönlich vor Ort am Hauptsitz erfolgen. Es wird keine Online-Identifikation und keine Ausweis-Uploads geben. Bis zur Eröffnung nehmen wir Fragen und Vormerkungen entgegen; Termine sind erst danach möglich.
↳ AGB Ziff. 2
01.03 · Versicherung2 Fragen

Versicherung & Sicherheit.

Die eingelagerten Waffen werden während der gesamten Lagerzeit gegen Diebstahl und Naturschaden (Brand, Wasser, Sturm, Erdrutsch) versichert sein. Die Prämie wird inbegriffen sein. Der Versicherungs­wert wird pro Waffe im Vertrag festgelegt; höhere Werte können zusatz­versichert werden. Massgebend sind die AVB des Versicherers.
↳ AGB Ziff. 7
Nur die für die Vertrags­abwicklung und gesetzlichen Pflichten nötigen Daten: Identitäts­angaben, Kontakt­daten, Waffen­dossier (Hersteller, Modell, Kaliber, Serien­nummer, Zustand pro Waffe). Daten werden ausschliesslich an Behörden weitergegeben, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
↳ revDSG · AGB Ziff. 13
01.04 · Besonderes4 Fragen

Besondere Situationen.

Erben müssen innert sechs Monaten ab Todestag entweder selbst die nötigen Bewilligungen einholen oder die Waffen an eine berechtigte Person übertragen (Art. 8 Abs. 2bis WG). gunBOX wird in dieser Zeit die rechts­konforme Aufbewahrung sicherstellen können. Wir empfehlen, in einem Erbfall früh Kontakt aufzunehmen.
↳ Art. 8 Abs. 2bis WG · AGB Ziff. 16
Bei demilitarisierten Sturm­gewehren (z. B. Stgw 57 / Stgw 90) wird der Verschluss gemäss Art. 47 WV separat unter Verschluss aufbewahrt. Bei Heraus­gabe werden Waffe und Verschluss nach Berechtigungs­prüfung wieder zusammen­geführt.
↳ Art. 47 WV
Ja. Die Schätzung erfolgt aber meist vor Ort bei Ihnen, besonders bei Sammlungen. Den Ablauf und die Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen.
↳ Angebot
Nein. gunBOX verkauft keine Waffen, Munition oder Zubehör — weder online noch vor Ort. Wir vermitteln auf Wunsch zwischen Verkäufer und Käufer, werden aber nicht selbst Vertrags­partei. Die waffen­rechtliche Übertragung liegt bei den Parteien.
↳ Art. 11 WG · AGB Ziff. 12
01.05 · Kosten1 Frage

Kosten.

Die Kosten setzen sich aus einmaliger Erst­registrierung, Box-Kauf und monatlicher Lagermiete zusammen; die Versicherung ist inbegriffen. Die Preise veröffentlichen wir zur Eröffnung.
§ 02 · Anfrage

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